Schlanker Bundestag statt CSU-Postenkleber 31. Januar 202331. Januar 2023 Leon Eckert MdB, Buendnis 90/Die Gruenen Bundestagsfraktion Pressemitteilung Leon Eckert, MdB Seit über 8 Jahren gibt es die Notwendigkeit, das Bundeswahlgesetz zu ändern, um den Bundestag zu verkleinern. Eine Reihe von Vorschlägen und Ideen wurden dafür aus dem Parlament vorgeschlagen und diskutiert. Sie scheiterten oft auf den letzten Metern. Nun berät der Bundestag am Freitag erstmals eine entsprechende Gesetzesänderung der Ampelkoalition. Der Bundestagsabgeordnete Leon Eckert aus dem Wahlkreis 214 Freising – Pfaffenhofen – Schrobenhausen freut sich über diesen Konsens und sagt dazu: „Dass der Bundestag ab der nächsten Wahl verkleinert wird, ist für mich eine wichtige und längst überfällige Reform des Bundeswahlrechts. Denn ein Bundestag mit 736 Abgeordneten produziert enorme Kosten für die Steuerzahlenden und erschwert die effiziente Arbeit in den Ausschüssen. Letztlich spiegelt der übergroße Bundestag nur die Unfähigkeit in den vergangenen Jahren wieder, wechselnde politische Mehrheitsverhältnisse in Deutschland zu akzeptieren. Die Menschen in Bayern haben mit dem Zweitstimmenergebnis eine große Vielfalt von Abgeordneten in den Bundestag gewählt. Dass Einzelinteressen der CSU als Regionalpartei eine so wichtige Reform blockieren, ist inakzeptabel. Mit dem vorgelegten Gesetzesentwurf ist das bald Geschichte. Die Vorgängerregierungen und ihre Parlamentsfraktionen hätten 8 Jahre Zeit gehabt, den Bundestag auf die Regelgröße zu normieren. Der Vorschlag, lediglich die Zahl der Wahlkreise zu reduzieren, ohne die Überhangsmandate-Regelung anzupacken, verfehlt jedoch sowohl das Ziel der Verkleinerung, als auch das einer guten Repräsentation. Denn mein Wahlkreis entspricht jetzt schon ungefähr 70% der Fläche des Saarlandes. Diese Zuschnitte zu vergrößern ist für die Zusammenarbeit mit den Menschen vor Ort nicht sinnvoll. Ich unterstütze diesen Gesetzentwurf vollumfänglich. Ein übergroßer Bundestag ist schlicht nichts, wovon die Bürgerinnen und Bürger profitieren, sondern eine direkte Folge des eingebildeten CSU-Erbanspruchs. Darauf, dass sich die Abgeordneten der bayerischen Unionspartei bewegen und ihr Eigeninteresse hinter das Gemeinwohl stellen, kann man nicht warten. Mit der Grünen Fraktion im Bundestag bin ich in der Ampel zur Fortschritts-Koalition angetreten. Ich freue mich, dass ich mit diesem Schritt die Glaubwürdigkeit meiner Politik und zusammen mit den Koalitionspartnern die Reformfähigkeit des Landes unter Beweis stellen kann.“ Hintergrund: Bei der vorgelegten Änderung des Bundeswahlgesetzes ist es gelungen, den Grundcharakter des Wahlrechts aufrecht zu erhalten. Es bleibt bei einer Verhältniswahl und es gibt auch weiterhin die Personenwahl in den Wahlkreisen – ergänzt um das Prinzip der „Hauptstimmendeckung“. Das bedeutet, dass nur die Wahlkreismandate tatsächlich zugeteilt werden, die der entsprechenden Partei nach dem Hauptstimmenergebnis (früher „Zweitstimmenergebnis“) zustehen. Wer innerhalb einer Partei das bessere Wahlkreisergebnis hat, erhält im Zweifel den Vorzug. Auf diesem Weg entfallen die sog. Überhangmandate und mit Ihnen die noch viel zahlreicheren Ausgleichsmandate, die stets die Folge sind. Es wird also die Fraktionsgröße jeder Partei verkleinert und genau die vorgesehene Zahl von 598 Abgeordneten eingehalten. Ich selbst hätte nach dieser Wahlrechtsreform bei der Bundestagswahl 2021 kein Mandat erhalten.