Die Kreisverbandssatzung zum Herunterladen
Am 16.06.2026 fand die Jahreshauptversammlung des Kreisverbands statt. Es wurde eine umfangreiche Satzungsänderung besprochen.
Sie gilt unmittelbar auch für alle Ortsvereine, die keine eigene Satzung beschlossen haben; dies sind der OV Holledau, OV Hallbergmoos, OV Neufahrn, OV Langenbach, OV Marzling, OV Kranzberg und OV Eching. Zur Zeit haben lediglich der OV Moosburg, OV Allershausen, OV Freising und der OV Kirchdorf eine eigene Satzung.