Nationale Kraftanstrengung gegen Autobahnlärm

Pressemitteilung unseres Bundestagsabgeordneten Leon Eckert

Der Bundestagsabgeordnete Leon Eckert (Bündnis 90/DIE GRÜNEN) und die Ersten Bürgermeister Martin Vaas (Allershausen), Franz Heilmeier (Neufahrn), Christian Keck (Rohrbach), Josef Heigenhauser (Schweitenkirchen) setzen sich gemeinsam für besseren Schutz der Bürgerinne und Bürger vor Autobahnlärm ein. Sie richten sich in einem gemeinsamen Brief an die Mitglieder des Haushaltsausschusses des Bundestages. Den entsprechenden Haushaltsantrag mit der Forderung nach einer Absenkung der Immissionsgrenzwerte für freiwillige Lärmschutzmaßnehmen legt Bundestagsmitglied Leon Eckert dem Haushaltsausschuss vor.

„Jeden Tag verkehren auf Deutschlands Autobahnen Personen- und Güterverkehre. Sie sind Teil des Fundamentes unseres wirtschaftlichen Wohlstandes in der Bundesrepublik Deutschland.“  so die Unterzeichner des Antrags. Und weiter: „Personen- und Güterverkehr entsteht zum Großteil zwischen den Ballungszentren. Auf dem Weg durchquert er zwangsläufig auch ländliche, weniger stark besiedelte Räume unseres Landes. Diese Räume profitieren ebenfalls von den Bundesautobahnen, sind aber auch durch den starken Verkehrslärm an Autobahnen belastet.“

Die Ersten Bürgermeister, deren Bürgerinnen und Bürgern in nächster Nähe zur Autobahn leben und der Abgeordnete der Region Freising, Pfaffenhofen und Schrobenhausen, die von der A9, A92 und der A93 durchkreuzt wird, gehen nun auf den Haushaltsausschuss des Bundestages zu. Sie wollen mit ihrem Antrag eine Entlastung der Bürgerinnen und Bürger durch Lärmschutz erreichen.

Darum geht es konkret: Durch den Bundeshaushalt können Lärmschutzmaßnahmen an bestehenden Bundesfernstraßen aktuell finanziert werden, wenn bestimmte Immissionsgrenzwerte, also bestimmte Lärmpegel überschritten werden. Die Forderung des Antrags ist, diese Grenzwerte abzusenken. Die niedrigeren Lärmgrenzwerte, die aktuell bei Neu- und Erweiterungsbauten von Autobahnen gelten, sollen der Forderung nach in Zukunft auch bei Bestandsbauten gelten.

Die Bürgermeister und der Abgeordnete begründen ihre Forderung so: „Lärm macht krank. Anwohnerinnen und Anwohner von Bundesfernstraßen sind Leidtragende einer Infrastruktur, die den gesamtwirtschaftlichen Erfolg der Bundesrepublik mitverantwortet. In vielen Fällen sind sie das ohne, dass sie direkt durch einen Autobahnanschluss selbst davon profitieren. Die Gesellschaft steht in der Verantwortung, die zusätzlichen Belastungen für die Anwohnerinnen und Anwohner auszugleichen. Denn Menschen, die mit hohen Lärmbelastungen leben, müssen laut dem Bundesumweltamt mit Beeinträchtigungen des psychischen und sozialen Wohlbefindens rechnen.

Lärmschutz fehlt vor allem an Bestandsstraßen. Lärmschutzmaßnahmen entstehen aber in erster Linie bei Neu- oder Erweiterungsbauten. Lärmschutzmaßnahmen sind also besonders auch an Bestandsstraßen von Nöten.“ Genau an dieser Stelle greift die Forderung, Lärmschutzmaßnahmen bereits bei niedrigeren Lärmgrenzwerten aus dem Bundeshaushalt zu finanzieren.