Mehr Rechtssicherheit für den Hopfenanbau

Johannes Becher bringt Anträge in den Landtag

Im Zuge der Verhandlungen um das Erste Modernisierungsgesetz der Bayerischen Staatsregierung hat Johannes Becher, Grüner Landtagsabgeordneter aus Moosburg und Fraktionsvize der Landtagsgrünen, zwei Anträge eingebracht, die zu mehr Rechtssicherheit für bauliche Anlagen im Hopfenanbau sorgen sollen.

„Bürokratieabbau heißt nicht nur, unnötige Vorgaben zu streichen, sondern auch die Genehmigung für sinnvolle Projekte zu erleichtern und Rechtssicherheit zu schaffen“, so Johannes Becher.

Der erste Antrag hat die Verfahrensfreiheit für Agri-PV-Anlagen als Wetterschutzeinrichtung im Hopfenbau zum Ziel. Agri-PV ist Energieerzeugung und Hagelschutz in einem. Die Photovoltaik-Einrichtungen, die hierbei über den Hopfengerüsten angebracht werden, könnten mit der vorgesehenen Ergänzung im Gesetzestext einfacher umgesetzt werden. Unnötiger bürokratischer Aufwand fiele also weg. „Im Übrigen ist die Doppelnutzung von Flächen für Landwirtschaft und Stromerzeugung in Zeiten knapper Flächenverfügbarkeiten und von Rückgängen bei der landwirtschaftlichen Nutzfläche absolut wünschenswert“, erklärt Johannes Becher.

Der zweite Antrag befasst sich mit der Genehmigungsfreiheit von Hopfengerüstanlagen. Diese werden bereits heute mit Verweis auf Art. 57 Abs. 1 Nr. 16 Buchst. g der Bayerischen Bauordnung genehmigt, obwohl Hopfengerüstanlagen darin nicht explizit als Beispiel aufgeführt werden. „Das Aufstellen von Hopfengerüstanlagen muss unbedingt genehmigungsfrei bleiben. Im Moment wird das als „sonstige unbedeutende Anlage“ betrachtet. Hauseingangsüberdachungen, Jägerstände, Taubenhäuser oder Teppichstangen sind explizit erwähnt – Hopfengerüstanlagen nicht. Meine Befürchtung ist, dass irgendwann ein Gericht in einem Schadensfall die Genehmigungsfreiheit in Frage stellen könnte, weil der Gesetzgeber alle möglichen Beispiele im Gesetz aufzählt, aber eben Hopfengerüstanlagen nicht. Das Problem kann mit unserem Antrag ganz einfach vermieden werden“, verdeutlicht Johannes Becher.

Die Anträge befinden sich an einem frühen Zeitpunkt des parlamentarischen Verfahrens und müssen noch in mehreren Ausschüssen diskutiert werden. Bis Ende des Jahres sollen die Beratungen aber abgeschlossen sein, damit das Erste Modernisierungsgesetz zum 1. Januar in Kraft treten kann.