Hopfenanbau in der Hallertau als immaterielles Kulturerbe? 5. März 20255. März 2025 Landtagsabgeordneter Johannes Becher gibt der Staatsregierung einen Impuls Vom 1. April bis voraussichtlich 31. Oktober 2025 findet die nächste Bewerbungsphase für die Aufnahme in das Bayerische Landesverzeichnis für immaterielles Kulturerbe statt. Gesucht werden lebendige Traditionen in Auseinandersetzung mit Natur und Gesellschaft, die Wissen und Können über Generationen weiterentwickeln und Identität stiften. „Kommt der seit Jahrhunderten nachgewiesene Hopfenanbau in der Hallertau als weltweit größtes zusammenhängendes Hopfenanbaugebiet hier in Frage?”, möchte Johannes Becher in seiner aktuellen Anfrage wissen. Der stellvertretende Fraktionsvorsitzende der Landtagsgrünen erkundigt sich außerdem über bisherige Effekte durch Listung im besagten Landesverzeichnis auf die Gesellschaft und den Tourismus in Bayern und, ob sich messbare Vorteile für die Kulturerben selbst zeigen, z.B. Auswirkungen auf Wirtschaftskraft, Bekanntheitsgrad und finanzielle Möglichkeiten. „Es ist natürlich schon relevant, ob eine solche Listung auch was bringt und wer als Bewerber auftreten könnte”, so Becher. Mit der Antwort der Staatsregierung auf Bechers Anfrage ist in etwa vier Wochen zu rechnen.