Becher wirft Staatsregierung wissentlichen Gesundheitsschaden an den Menschen in der Flughafenregion vor
Die EU hat eine neue Luftqualitätsrichtlinie beschlossen, die bis Ende dieses Jahres auch in deutsches Recht umgesetzt werden muss. Die wichtigste Änderung mit Blick auf die Flughafenregion: Endlich gibt es auch Vorgaben für die verpflichtende Messung ultrafeiner Partikel (UFP*). Das Bayerische Umweltministerium hat nun in einem Bericht dargelegt, welche Maßnahmen infolge der neuen EU-Vorgaben künftig zur UFP-Messung ergriffen werden sollen. „Der Bericht zeigt leider wieder einmal, dass die Staatsregierung nur tut, wozu sie auch wirklich verpflichtet wird. Die EU gibt einen neuen Messstandort vor und direkt wird einer der bestehenden Standorte eingestampft. Wirklich nur das Nötigste, scheint die Devise der Staatsregierung. Ich erwarte hier mehr Weitsicht und Vorsorge mit Blick auf die Gesundheit der Menschen in der Flughafenregion!“, kritisiert Johannes Becher, stellv. Fraktionsvorsitzender der Landtagsgrünen aus Moosburg.
Aktuell werden die UFP, die hauptsächlich dem Flughafen München als Quelle zugeordnet werden können, an zwei Standorten nördlich und südlich des Flughafens in Freising und Hallbergmoos gemessen. Nun gibt die neue EU-Richtlinie einen Messstandort „im Lee der wichtigsten Quelle im nächstgelegenen Wohngebiet“ vor, also in der windabgewandten Seite des Flughafens. Da die Hauptwindrichtung aus West ist, wird derzeit ein Messstandort östlich vom Flughafen in der Gemeinde Eitting geplant. Statt den neuen Standort für ein umfassenderes Bild der Partikelverbreitung in drei Windrichtungen (nördlich, südlich und dann zusätzlich östlich des Flughafens) zu nutzen, will die Staatsregierung nun die Messungen in Hallbergmoos (südlich) zum Ende des Jahres 2026 einstellen und damit den Erkenntnisgewinn weiterhin auf zwei Windrichtungen beschränken.
Messungen auf dem Flughafengelände selbst, z.B. in unmittelbarer Nähe zur Startbahn bezeichnet die Staatsregierung in ihrem Bericht als „nicht zweckdienlich und nicht richtlinienkonform“. Und das obwohl tausende Menschen am Flughafen arbeiten und dort täglich sehr viel Zeit verbringen. Selbst eine Kindertagesstätte befindet sich auf dem Flughafengelände. Für Maßnahmen zur Reduzierung der UFP sieht die Staatsregierung ebenfalls keine Notwendigkeit. Die EU-Richtlinie lege keinen Grenzwert für die UFP-Konzentration fest. Insofern könne auch kein Grenzwert überschritten werden und es brauche folglich keine Bemühungen um eine Luftreinhaltung, so der Bericht. „Die Staatsregierung nimmt hier wissentlich einen gesundheitlichen Schaden der Menschen in der Flughafenregion in Kauf. Sie tut nur, was sie tun muss, und alles darüber hinaus ist ihr egal. Verantwortung übernehmen würde bedeuten: Messungen beibehalten, ausweiten und den Ausstoß von UFP reduzieren, z.B. durch den Einsatz von schwefelarmem Kerosin und das Schleppen der Flugzeuge ohne laufende Triebwerke durch sog. Taxibots. Es braucht endlich eine echte Gesundheitsvorsorge für die ohnehin von Lärm und Schadstoffen geplagten Menschen in der Flughafenregion“, fordert Johannes Becher.
*UFP sind kleinteiligste Feinstaub-Partikel, die aufgrund ihrer geringen Größe besonders tief in die menschliche Lunge eindringen und von dort aus in die Blutbahn gelangen können. Da an UFP auch krebserzeugende Stoffe gebunden sein können, ist von einer Gesundheitsgefahr auszugehen.